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Kunden werben Kunden

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Empfehlen Sie uns weiter

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Sie haben sich bereits für PHONEKOM Business Communications entschieden und sind zufrieden mit uns – dann überzeugen Sie doch auch Ihre Geschäftspartner, Kunden oder Lieferanten von den zahlreichen Vorteilen, die unsere Telekommunikationslösungen bieten. Für jede erfolgreiche Neukundenwerbung bedanken wir uns mit einer attraktiven Gutschrift, die wir entweder verrechnen oder auf Wunsch an Sie auszahlen.

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Entschließt sich der Empfohlene ebenfalls für eine Zusammenarbeit mit PHONEKOM Business Communications, erhält der Empfehler eine Gutschrift in Höhe von 1 Monatsmiete oder 3 Serviceraten der ersten Rechnung von PHONEKOM oder seiner Finanzierungspartner.

Der Betrag wird folgendem Konto gutgeschrieben:

Empfehlen ist ganz einfach!

Telekommunikationslösungen von PHONEKOM empfehlen und Gutschrift sichern. Denn entschließt sich der neue Interessent ebenfalls für eine Zusammenarbeit mit PHONEKOM Business Communications, erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe von 1 Monatsmiete oder 3 Serviceraten der ersten Rechnung von PHONEKOM oder seiner Finanzierungspartner. Senden Sie jetzt Ihre Empfehlungsmail an Geschäftspartner, Kunden oder Lieferanten und sichern Sie sich unser Dankeschön.

Die häufigsten Fragen zu
“Kunden werben Kunden”

Was ist "Kunden werben Kunden"?

Im Rahmen unseres Kunden-werben-Kunden Programms können Sie Ihren Geschäftspartnern, Kunden oder Lieferanten ganz einfach online unsere Firma oder unsere Telekommunikationslösungen empfehlen. Für jeden empfohlenen Interessenten, der sich aufgrund Ihrer Empfehlung für ein Produkt von PHONEKOM entscheidet, erhalten Sie als Dankeschön eine Prämie für jeden abgeschlossenen Vertrag. Die Prämie beträgt eine Gutschrift in Höhe entweder einer Monatsmiete oder drei Serviceraten – je nachdem für welches Vertragsmodell sich der Interessent entscheidet.

Welche Produkte kann ich empfehlen?

Empfehlen können Sie alle Produktlösungen, die im Rahmen des Kunden-werben-Kunden-Programms von PHONEKOM angeboten werden. Bitte beachten Sie: Prämien können nur für Produkte vergeben werden, die im Rahmen unseres Empfehlerprogramms teilnahmeberechtigt sind. Ausgeschlossen von unserem Empfehlerprogramm sind derzeit folgende Produkte:

  • Netzwerkkomponenten
  • Polycomprodukte und -lösungen
  • Produkte von Jabra und Plantronics
Wann ist eine Empfehlung erfolgreich?
Der Prämienanspruch besteht, wenn

  • der Empfohlene aufgrund der Empfehlung einen rechtswirksamen Vertrag (Miet-, Leasing oder Kaufvertrag mit Service) abschließt (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Vertragsdatum).
  • der abgeschlossene Vertrag weder vom Kunden noch von PHONEKOM abgelehnt, widerrufen oder gekündigt wurde.
  • die gekaufte/gemietete/geleaste Lösung installiert und in Betrieb genommen wurde.
Wann erhalte ich meine Prämie?
Nach erfolgreicher Empfehlung eines Kunden erhalten Sie von uns im Folgemonat nach Inbetriebnahme der Telekommunikationslösung beim Empfohlenen die entsprechende Gutschrift. Diese wird wunschgemäß entweder verrechnet oder ausgezahlt.
Wie kann ich PHONEKOM empfehlen?

Wählen Sie hierzu auf unserer Website www.phonekom.de/kunden-werben-kunden einen der aufgelisteten Produktbereiche aus. Füllen Sie dann das Online-Formular entsprechend bitte aus und klicken Sie auf den Button „Empfehlung senden“. Alternativ können Sie auch unser Formular zum Ausfüllen downloaden, ausfüllen und an uns per Fax oder E-Mail zusenden. Unser Vertrieb wird sich dann zeitnah mit dem Empfohlenen in Verbindung setzen und die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit besprechen bzw. ihm ein passendes Angebot unterbreiten.

Bitte beachten Sie: Der Empfehler darf eine Empfehlung nur dann aussprechen/absenden, wenn der Empfohlene explizit der Empfehlung und dem Kontakt durch uns zugestimmt hat. Sollten Dritte aufgrund unaufgeforderter Kontaktaufnahme Ansprüche geltend machen, zeichnet sich der Empfehler verantwortlich. Auf Nachfrage hat der Empfehler die Einwilligung des Empfohlenen gegenüber PHONEKOM nachzuweisen.

Wer kann bei "Kunden werben Kunden" teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Kunden von PHONEKOM, die einen aktiven Miet- oder Servicevertrag haben.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind

  • Mitarbeiter/-innen von PHONEKOM
  • Mitarbeiter unserer Technikpartner

PHONEKOM behält sich vor, Empfehler vom Programm auszuschließen, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass die Kundenwerbung missbräuchlich erfolgt.

Kann ein abgeschlossener Vertrag nachträglich als Empfehlung gemeldet werden?

Eine nachträgliche Meldung der Empfehlung für einen bereits wirksam zustande gekommenen Vertrag ist nicht möglich.

Wann erfolgt keine Wertung einer Empfehlung?
Vom Prämienbezug ausgeschlossen sind Empfehlungen

  • bei denen der Empfehler selbst Kunde wird
  • die bereits bestehende Verträge ergänzen oder erweitern
  • die ausschließlich Tarifwechsel beinhalten (nur Carrier)
  • für Produkte, die vom Empfehlerprogramm ausgenommen sind
  • die gezielt/systematisch gegenseitig erfolgen oder auf einer systematischen Ansprache beruhen

Entscheidend für die Auszahlung der Prämie ist die Realisierung und Abnahme der beim Empfohlenen verkauften/vermieteten Lösung. Empfehlungen, die nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen, werden nicht gewertet.

Wer hilft mir bei Fragen weiter?
Sie erreichen uns werktäglich von 9:00 bis 17:00 Uhr unter 06172/179489-0

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben: info@phonekom.de

Teilnahmebedingungen Empfehlerprogramm

Für die Teilnahme gelten folgende Voraussetzungen (Stand Juli 2019)

  • Empfehler werden nicht als Handelsvertreter oder Ähnliches im Auftrag der PHONEKOM Business Communications GmbH (PHONEKOM) tätig. Ihre Tätigkeit ist darauf beschränkt, Möglichkeiten zum Abschluss von Verträgen über Telekommunikationslösungen namhaft zu machen oder Kontakte zwischen einem potenziellen Interessenten und PHONEKOM herzustellen.
  • Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Kunden von PHONEKOM, die einen aktiven Miet- oder Servicevertrag haben.
  • Von der Teilnahme ausgeschlossen sind
    • Mitarbeiter/-innen von PHONEKOM
    • Mitarbeiter unserer Technikpartner
  • Vom Prämienbezug ausgeschlossen sind Empfehlungen
    • bei denen der Empfehler selbst Kunde wird
    • die bereits bestehende Verträge ergänzen oder erweitern
    • die ausschließlich Tarifwechsel beinhalten (nur Carrier)
    • für Produkte, die vom Empfehlerprogramm ausgenommen sind
    • die gezielt/systematisch gegenseitig erfolgen oder auf einer systematischen Ansprache beruhen
  • Folgende Produkte sind vom Empfehlerprogramm und somit vom Prämienbezug ausgeschlossen (Sonderaktionen vorbehalten):
    • Netzwerkkomponenten
    • Polycomprodukte und -lösungen
    • Produkte von Jabra und Plantronics
  • Entscheidend für die Auszahlung der Prämie ist die Realisierung und Abnahme der beim Empfohlenen verkauften/vermieteten Lösung.
  • Empfehlungen dürfen Adressaten nicht belästigen. Eine massenhafte Verbreitung von Empfehlungen ist nicht zulässig. Bei Nutzung über soziale Medien sind die entsprechenden Nutzungsbedingungen einzuhalten.
  • Der Empfehler darf eine Empfehlungsmail nur dann verschicken, wenn der Empfohlene der Empfehlung und dem Erhalt der entsprechenden E-Mail zugestimmt hat. Sollten Dritte aufgrund unaufgeforderter Zusendungen Ansprüche geltend machen, zeichnet sich der Empfehler verantwortlich. Auf Nachfrage hat der Empfehler die Einwilligung gegenüber PHONEKOM nachzuweisen.
  • Der Prämienanspruch besteht wenn
    • der Empfohlene innerhalb von 90 Tagen einen rechtswirksamen Vertrag mit PHONEKOM abschließt (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Vertragsdatum).
    • die Empfehlung schriftlich oder online mitgeteilt wird.
    • der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und weder vom Kunden noch von PHONEKOM abgelehnt, widerrufen oder gekündigt wurde.
  • Wird ein Empfohlener von mehreren Empfehlern geworben, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Mitteilung über den Anspruch. Eine nachträgliche Meldung der Empfehlung für einen bereits wirksam zustande gekommenen Vertrag ist nicht möglich.
  • PHONEKOM behält sich vor, Empfehler und Empfohlene vom Programm auszuschließen, wenn diese gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder Anzeichen dafür vorliegen, dass die Kundenwerbung missbräuchlich erfolgt. Bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder Anzeichen dafür vorliegen, dass die Kundenwerbung missbräuchlich erfolgt, verfällt der Anspruch auf die Prämie. Bereits gewährte Prämien sind in diesen Fällen zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche von PHONEKOM bleiben hiervon unberührt.
  • Die Teilnahmevoraussetzungen für das Empfehlerprogramm sowie die Prämienart und -höhe kann PHONEKOM jederzeit auch ohne Vorankündigung ändern oder ergänzen. Maßgeblich ist die Prämienankündigung in ihrer jeweils aktuellsten Form.
  • Mit der Teilnahme erkennen Sie die Bedingungen in ihrer jeweiligen Fassung an.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.